[Justinianus I.] - Gothofredus, Dionysius (Godefroy, Denis) (Hrsg.). [Codicis. Corpus Juris Civilis .. libri XII]. Digestum Vetus sev Pandectarvm Ivris Civilis. Tomus Primus. (- Sextum Volumen ... Thesavrvs Accvrsianvs...). In 6 sehr voluminösen Bänden gebunden. LVGDVNI [Lyon]: [Gothofredus] 1589. Über 5.900 Seiten. Nahezu durchgehend zweispaltig gedruckt mit Spaltenzählung. Mit 6 wiederholten Holzschnitt-Druckermarken an den Titeln (Nach links aufgerichteter Löwe mit Bienen: Lion moucheté). Farbschnitt. Blindgeprägte Schweinslederbände der Zeit auf 5 Doppelbünden. Mit floral-ornamentalen Rollenstempeln und mit großem Plattenstempel je auf beiden Decken: Württembergisches Wappen mit der Umschrift: „Herzog von W[ürttemberg]“. FOLIO. (40,5x28cm).
€ 4800,-
Monumentale, vollständige Ausgabe des Corpus Juris Civilis in einem wohlerhaltenen Provenienzexemplar aus der Bibliothek des württembergischen Herzogs Ludwig (Regierungszeit 1568-1593). Mehrfach wurden im 16. Jahrhundert vom württembergischen Hof Neuerscheinungen aus Lyon über Basler Agenten erworben. Reich kommentierte und glossierte Ausgabe mit dem zweispaltigen Druck der Glossen, die den gedruckten Gesetzestext umfliessen. Typographisch sehr anspruchsvoll in Fraktur, Antiqua und Kursive mit zahlreichen Zier-Initialen gesetzt. Die Bedeutung des französischen Juristen Denis Godefroy (Paris 1549-1622 Straßburg) für die Rechtswissenschaft beruht in erster Linie auf seiner Herausgabe des Corpus Juris Civilis. Erstmals wurden alle Bücher des Justinianischen Gesetzgebungswerkes erfasst und von Godefroy mit umfangreichem Kommentar versehen, der vor allem in der Praxis großes Ansehen genoss. Das Werk behauptete seine führende Stellung über mehrere Jahrhunderte. Handschriftliche Besitzvermerke auf den Vorsätzen der ersten drei Bände, z.B: „ex bibliotheca Johannis Fritzlini Güglingensis“. Wenig findet sich zu ihm in den einschlägigen Biographien, Dienerbüchern etc. Jedoch in der Matrikel der Universität Tübingen: Bürk/Wille Band 2, Nummer 17621 (Seite 32) findet sich ein „Johannes Fritzlin Güglingensis“ als stud.jur., immatrikuliert am 20.12.1605. Er wurde am 13.02.1609 zum Dr. jur. promoviert (Nr. 18330 (Seite 57)). Das führt leicht zu der Vermutung, dass es sich bei den vorliegenden Bänden um ein Geschenk des württembergischen Hofes an einen verdienten Juristen handeln könnte. - Durchgehend moderat gebräunt und mit einigen zeitgen. hs. Marginalien. Stellenweise schwach feuchtrandig. Buchrücken mit teils verblassten, hs. Nummern und Kennungen. Die Einbände teilweise fleckig und berieben, die Ecken teils stärker bestoßen. Die Lederbezüge mit einigen kleineren Fehlstellen, Band vier mit alt hinterlegter, größerer Fehlstelle im vorderen Bezug. (Stinzing-Landsberg I, 208 f., 386 ff.; nicht bei Adams, nicht im BM-STC).
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